Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Suter Racing Technology AG

Stand: 29. Mai 2008

  1. Allgemeines
    Nachstehende Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte der Suter Racing Technology AG („SRT“), sofern nicht anders lautende schriftliche Vereinbarungen zwischen SRT und dem Kunden bestehen. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit SRT in Geschäftskontakt tritt. Einkaufsbedingungen und AGB des Kunden verpflichten uns nicht. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.suterracing.ch publiziert und kann jederzeit am Sitz der SRT bestellt werden.

  2. Angebot und Preise
    SRT bemüht sich, seine Produkte preiswert anzubieten. Sämtliche Angebote von SRT sind jedoch unverbindlich hinsichtlich Preise, Liefermöglichkeiten, Änderungen in Form und Beschaffenheit, Aussehen und Gewicht. Telefonisch erteilte Aufträge und Auskünfte hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeit bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch SRT. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung die für unsere Kalkulation maßgeblichen Kosten, sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt. Preisänderungen durch Kursschwankungen behalten wir uns ebenfalls vor. Alle Preise verstehen sich – wenn nicht anders vermerkt – exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung- Versicherungs- und Versandkosten. Die Versandkosten variieren nach Herkunftsland des Kunden.

    Bei der Zahlung gilt für Kunden mit Lieferadresse in der Schweiz der Preis in CHF netto ab Lager zuzüglich Verpackungs-, Versand- und eventuellen Frachtversicherungskosten. Für Kunden mit Lieferadresse ausserhalb der Schweiz gilt der Preis in Euro netto ab Lager zuzüglich Verpackungs-, Versand- und eventuellen Frachtversicherungskosten. Im Online Shop werden deshalb die Preise sowohl in CHF als auch in Euro aufgeführt.

  3. Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
    Durch die Bestellung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme der Ware oder Dienstleistung und zur Bezahlung der vereinbarten Gegenleistung. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Annahme der Bestellung durch SRT zustande. SRT ist jederzeit berechtigt, die Erfüllung und Ausführung von Aufträgen und Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen, ohne dass dadurch Ersatzansprüche des Bestellers oder Auftraggebers entstehen. SRT kann an Art und Ausführung der Lieferung und Dienstleistung die erforderlichen Änderungen vornehmen.

    Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten, sind jedoch stets unverbindlich. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche SRT nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten, Gründe, die der Besteller zu vertreten hat, wie nachträglich vom Besteller verlangte Änderungen usw.), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

    SRT liefert ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst auf den Kunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit STR erfüllt hat. SRT wird vom Kunden ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen. Bei Zahlungsverzug oder Verletzung kann die Herausgabe der Sache verlangt werden, welche nur verweigert werden darf, wenn dem Vertragspartner ein Rückbehaltungsrecht aus dem Vertragsverhältnis zusteht. Alle Kosten aus der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und der Rücknahme trägt der Vertragspartner von SRT.

    Die Rechnungen von SRT sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung per Vorauszahlung oder Kreditkarte zu bezahlen. Die Online-Zahlung mit Kreditkarte erfolgt SSL-verschlüsselt mittels „Saferpay“. Diese Verschlüsselung verhindert ein Abfangen bzw. Manipulieren der Kreditkartendaten im Sinne der Sicherheit für den Kunden. Für sämtliche Schäden und sämtliche anderen Beeinträchtigungen aber, welche bei oder durch die Angabe, Übermittlung, Verarbeitung von Kundendaten, Bestellinformationen oder sonstigen Informationen an SRT oder von SRT direkt, indirekt oder mittels „Saferpay“ entstehen, lehnt SRT jegliche Haftung ab. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden verschlechtert, behält sich SRT das Recht vor, selbst nach teilweiser Lieferung der Produkte, vom Kunden ausreichende Garantien zwecks Sicherung der Verpflichtungen zu fordern. Falls der Kunde SRT keine Garantien stellt oder Vorauszahlung leistet, ist SRT berechtigt, die Bestellung gänzlich oder teilweise rückgängig zu machen und vom Vertrag zurückzutreten.

    Es ist wichtig, dass die Kreditkarte mit der bestellt, bzw. bezahlt wird, auf die Lieferadresse registriert ist. Unsere Datenbank überprüft diesbezüglich jede Transaktion. Jede Unstimmigkeit zwischen Kartennummer bzw. Kartenadresse und Lieferadresse macht die Bestellung ungültig. Dies dient sowohl der Sicherheit von SRT als auch derjenigen des Kunden.

  4. Nutzungsbeschränkung / Urheberrechte
    Zeichnungen, Fotos, Abbildungen, Beschreibungen, Prospekte und Offerten für Dienstleistungen und Produkte sind Eigentum von SRT. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung seitens SRT Dritten nicht zugänglich gemacht und weder kopiert noch zur Selbstherstellung von Produkten benutzt werden. Die gelieferten Produkte dürfen ebenfalls nicht zur Herstellung von Werkstattzeichnungen bzw. zur Selbstherstellung benutzt werden. Alle Urheberrechte an den Produkten verbleiben bei SRT. Die Verwertungs- und Nutzungsrechte bleiben Eigentum von SRT. Davon ausgenommen ist der vertragliche Leistungsumfang.
  5. Rücksendungen
    Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Teile werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Beanstandungen der Menge oder Beschaffenheit der Waren werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung berücksichtigt. Für verdeckte Mängel wird spätestens 1 Jahr nach Lieferung jede Haftung abgelehnt. Verdeckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung SRT rechtsgültig angezeigt werden. Allfällige Rücksendungen müssen frachtfrei erfolgen und sind nur nach vorheriger Zustimmung seitens SRT möglich. Wir sind berechtigt, auch bei genehmigten Rücksendungen, bis zu 10% des Preises als Umtriebsentschädigung zu erheben.
  6. Garantie- und Haftungsumfang
    Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung im Sinne von Ziffer 5 sowie beim Eintreten von weiteren Schäden jeglicher Art, wie Mangelfolgeschäden und Drittschäden, welche offensichtlich durch Mängel an einem von SRT gelieferten Produkt oder einer Dienstleistung entstanden sind, wird gesamthaft maximal bis zur Höhe des vereinbarten Preises Ersatz geleistet. Es steht uns frei, Ersatz zu leisten oder eine Gutschrift zu erstellen.

    Für Montagekosten übernehmen wir keine Haftung. SRT ist berechtigt, die Garantieleistung und die Haftung zu verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber SRT nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Ersetzte Produkte werden Eigentum von SRT und sind dieser zurückzuschicken.

    Alle Produkte welche für den Renneinsatz gebaut werden sowie Produkte, die der Leistungssteigerung dienen, unterliegen grundsätzlich keiner Garantie. Unsere Motoren-, Tuning- und Zubehörteile (Produkte) werden ohne TÜV-Gutachten geliefert. Die Zulässigkeit ihres Einsatzes auf öffentlichen Straßen gehört nicht zur vertragsgemäßen Beschaffenheit. Jegliche Haftung für Schäden am Produkt, für Mangelfolgeschäden und Drittschäden, welche auf diese Produkte zurückzuführen sind, wird abgelehnt.

    Beruht ein aufgetretener Mangel auf unsachgemäßer Behandlung oder Wartung, Reparaturversuchen, Beschädigungen, Unfällen oder sonstigen Veränderungen der Ware durch den Kunden oder Dritten, normalem Verschleiss, übermässiger Beanspruchung, oder höherer Gewalt, bestehen keine Garantie- oder Haftungsverpflichtungen von SRT.

    Jede weitere Garantie- oder Haftungsverpflichtung von SRT, aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    Die Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse dieser Ziffer gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Die vorliegenden AGB sowie sämtliche Verträge zwischen SRT und ihren Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Turbenthal in Zürich, Schweiz. Der Kunde erklärt hiermit, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.